logo guide

 

Neue Preise für die Ätna-Seilbahn ab 1. März 2023

Die Betreibergesellschaft der Ätna-Seilbahn (Hochseilbahn) am Südhang des Ätna, mit der man von einer Höhe von 1900 Metern auf eine Höhe von 2500 Metern aufsteigen kann, hat die neuen Tarife vorgestellt, die am 1. März 2023 in Kraft treten werden.

  • Preis für Hin- und Rückfahrt -> Erwachsene 50€ pro Person
  • Kinder 0-4 frei – 5-10 Jahre -> 30€ pro Person
  • Wir warten auf den Preis für die einfache Fahrt. Nach den aktuellen Informationen wird es nur einen Hin- und Rückflug geben, und zwar von einer Höhe von 2500 Metern auf 1900 Meter.

 

Seilbahnticket (Hin- und Rückfahrt) + von 2500 m Höhe bis 2700 m Höhe (4×4 Jeep) Unimog + geführter Service bis 2750 m Höhe (lt. Gewerkschaftsverordnung)

  • Erwachsene 78€ pro Person
  • Kinder 50€ pro Person

 

Seilbahnticket (Hin- und Rückfahrt) + Motorschlitten von 2500 m bis 2700 m Höhe + geführter Service bis 2750 m Höhe (lt. Verbandsverordnung)

  • Erwachsene 89€ pro Person
  • Kinder 50 € pro Person

Die oben genannten Führungen werden nicht von den Bergführern unserer Organisation durchgeführt, sondern von Kollegen, die in der Genossenschaft der Berg- und Vulkanführer des Ätna Sud arbeiten. Für unsere Dienstleistungen laden wir Sie ein, unsere Website im Detail zu besuchen.

Wenn es weitere Änderungen gibt, werden wir sie in diesem Artikel bekannt geben.

 

©Guide Vulcanologiche Etna Nord

Facebook/Instagram: Guide Vulcanologiche Etna Nord
Email: info@guidevulcanologicheetna.it

Name/Firmenname : Cooperativa Guide Vulcanologiche Etna Nord Soc.Coop.

PEC : guidevulcanologicheetna@pec.it

Empfänger Code: T04ZHR3 (das zweite Zeichen ist eine Null)

P.IVA/CF: IT05583690879

Hauptsitz ist : Via Viola 1 – Linguaglossa (CT) CAP : 95015

Email : info.guidevulcanologicheetna@gmail.com

Tel : + 39 3455741330

© Guide Vulcanologiche Etna Nord – Gesetz 22. April 1941, Nr. 633
Schutz des Urheberrechts und anderer Rechte, die mit seiner Ausübung verbunden sind.

Unsere Gruppe besteht aus Bergführern, die dem Regionalen Kollegium der Berg- und Vulkanführer Siziliens angehören, die nach italienischem Recht als einzige qualifiziert sind, Gruppen in aktiven Vulkanen und auf dem gesamten Inselgebiet zu führen (Rahmengesetz Nr. 6 vom 2. Januar 1989 und Regionalgesetz vom 6. April 1996).